Leserbrief als Ergänzung zum Bericht im RTB vom 28.10.2020 „Marzoll Römerstraße: Stadtrat hebt Satzung auf“

In dem Bericht wird der Inhalt der Erklärungen von Manfred Hofmeister (BLR) während der Sitzung nur sehr unvollständig wiedergegeben.

In der Sitzung des Stadtrats hatte Herr Manfred Hofmeister (BLR) nochmals auf die wichtige Rolle dieser Satzung für die vier Parzellen im sensiblen Bereich des Ortsrandes von Marzoll hingewiesen. Die jetzt bestehende Bebauung wurde in 2001 nur aufgrund dieser vor massiver Bebauung „schützenden“ Satzung ermöglicht.

Der entscheidende Vorschlag zu aktueller Anpassung der Satzung, um diese rechtskonform zu machen, wurde nicht erwähnt.

Das heißt konkret:

– Aufnahme des neuen Flurstücks (zur Bebauung) in die bestehende Satzung. Damit ist die beantragte neue Bebauung möglich.

– Anstelle des jetzt in der Satzung als rechtsunsicher eingestuften Begriffs „Einfamilienhaus“ andere Regelungen zu nutzen, um den Geist der Satzung zu bewahren, z.B. Baufenster, Baulinien, Gebäudehöhen, etc. (dazu: In 2002 hatte die Regierung von Oberbayern dieser Satzung noch zugestimmt).

Mit diesen aktuellen Anpassungen wäre das neu abgeteilte Flurstück mit in die Satzung aufgenommen und diese hätte rechtssicher weiterhin Bestand, um möglichen künftigen maximalen Baunutzungen auf den jetzt vier Flurstücken in diesem sensiblen Ortsrandbereich vorzubeugen. Langfristig ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des charakteristischen Ortsbildes.

Jetzt wird dies künftig dem Ermessen der Entscheidungsgremien bzgl. des Einfügungsgebotes (Baugesetzbuch §34) überlassen.

Entsprechende Beispiele zur Bandbreite dieser Auslegung im Stadtgebiet gibt es genügend.

Manfred Hofmeister, Fraktionssprecher, Bürgerliste Reichenhall

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