Unterstützen Sie uns mit ihrer Spende

Spenden, insbesondere für den Wahlkampf sind sehr willkommen. Jede Spende ist ein wichtiger Beitrag.

Für Zuwendungen an die unabhängige Wählergemeinschaft BLR gilt eine Steuerbegünstigung nach § 34 g EStG und § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG.

Das bedeutet:
Bei Ihrer Einkommensteuer dürfen Sie 50 % der Zuwendungen, also der Mitgliedsbeiträge und Spenden, an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen direkt abziehen, höchstens jeweils 825 EUR. Dabei können Sie beide Steuerermäßigungen für Parteien und Wählervereinigungen nebeneinander steuerlich geltend machen.

Spende per Überweisung an:

Sparkasse Berchtesgadener Land
IBAN: DE44 7105 0000 0020 2861 34
BIC: BYLADEM1BGL
Stichwort: „Spende Bürgerliste Reichenhall“