Bericht zum Informationsveranstaltung der BLR zum Landschaftspflegeverband am 11.07.2018

Informationsabend der Bürgerliste Reichenhall zum Landschaftspflegeverband
Das Thema der Bewirtschaftung der städtischen Flächen im Hinblick zu Arten- und Insektenschutz wurde im Stadtrat bereits mehrfach thematisiert. Es fanden dazu auch Ortsbegehungen von Wiesen in Marzoll und Karlstein statt. Die Landwirte heben hervor, dass sie die von der Stadt gepachteten Flächen unbedingt als Grundlage ihrer Betreib brauchen, auch die Streuwiesen sind von enormer Wichtigkeit. Daraus gebe es derzeit keinen Bedarf für Bad Reichenhall, dem Landschaftspflegeverband (LPV) beizutreten. Ziel dieser Veranstaltung war es fachliche Informationen über Aufgaben und Organisation des Landschaftspflegeverbands zu erhalten. Die Geschäftsführerin des LPV, Frau Dipl.-Ing. Susanne Thomas, konnte als Kompetente Referentin für diesen Abend gewonnen werden. Vorsitzender Manfred Hofmeister konnte dazu etliche Stadträte sowie Vertreter der Landwirtschaft aus Marzoll und Karlstein begrüßen.
Der LPV e.V. sei keine Behörde, sondern ein Verein mit Drittelparität und den Vertretern von Landwirtschaft, Kommune und Naturschutz. Der LPV führt selbst keine Arbeiten durch, sondern vergibt diese. Die Auftragsvergabe bedarf aufgrund des rechtlichen Status des Vereins keiner Ausschreibung und erfolge nach Möglichkeit an interessierte Landwirte oder dem Maschinenring. Entscheidend für jegliche Aktivität des LPV ist die Freiwilligkeit der Flächeneigentümer. Auch bestehe eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Behörden, z.B. Wasserwirtschaftsamt, Landratsämter, Straßenbauamt.
Der Vereinszweck ist in der Satzung §2 umfänglich beschrieben, u.a. Erhalt, Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung. Dazu auch Beratung für Landwirte und Flächennutzer. Die Geschäftsstelle ist in Saaldorf angesiedelt.
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Kommunen (25 Cent pro Einwohner, verdoppelt durch den Landkreis. Bisher sind nur die Stadt Bad Reichenhall und die Gemeinde Schneizlreuth dem LPV nicht beigetreten. Mitglieder können auch Vereine oder Privatpersonen werden.
Beispiele von Aufgaben können sein: Landschaftspflege durch Mähen und Schwenden, Grabenpflege, Pflege und Unterhalt von Gewässern 3. Ordnung (kommunale Verantwortung), Heckenpflege, Neuanlage von Hecken.
Dabei seien, je nach Fördertopf, bis zu 70% Fördergelder möglich, in FFH Gebieten sogar bis zu 90%.
In der anschließenden Diskussion gab es zahlreichen Fragen. Entscheidend war die Aussage, dass der LPV keinesfalls in gut funktionierende Regelungen die Landwirte aus ihren gepachteten Flächen verdrängt. Dennoch kamen Befürchtungen zum Ausdruck, dass die Stadt möglicherweise Pachtverträge mit Landwirten nicht verlängert. Von den Stadträten wurde festgestellt, dass letztlich der Stadtrat darüber entscheidet, ob und wie die Flächen der Stadt verpachtet und bewirtschaften werden. Es sei deshalb umso wichtiger, sich über dieses Thema und die Zusammenhänge eingehend zu informieren.
Die Möglichkeit für Landwirte, vom LPV für Mäharbeiten bezahlt zu werden ist für einen Teil der Landwirte nachteilig. Erträge nicht pachteigener Flächen seien als Stickstoffeinträge anzurechnen, was wiederum Einschränkungen gem. Düngeverordnung nach sich zieht. Dennoch sei es nicht ausgeschlossen, dass dies für manchen Landwirt auch eine Verdienstmöglichkeit sein könnte. Gerhardt Gleissner vom Kleinreiterhof stellte klar fest, dass es aus seiner Sicht derzeit keinerlei Flächen in Marzoll für den LPV gebe. Trotzdem gebe es viel Raum für Verbesserungen, auch ohne LPV. Auch an die Adresse der Stadt gerichtet sprach er von Möglichkeiten zur Verbesserung von Blüten- und Artenreichtum durch Randstreifen entlang von Wiesen und Wegen. Mulchen sei aus seiner Sicht hier nicht unbedingt die beste Vorgehensweise.

Fazit: Ein sehr informativer Abend zu einem komplexen Thema. Die Befürchtungen der Landwirte durch den LPV verdrängt zu werden, wurden durch Frau Susanne Thomas klar entkräftet. Letztlich entscheidet immer der Eigentümer der Flächen (privat oder öffentlich), ob und wie der LPV beauftragt wird. Hier appellieren die Landwirte an die Stadt, ihnen die verpachteten Flächen keinesfalls zu beschneiden. Deutlich wurde auch, dass der LPV neben Pflege von Flächen auch andere Arbeiten übernehmen kann.